Energieausweise

Auf Grundlage der Europäischen Richtlinie für Energieeffizienz und des Gebäude Energie-Gesetzes (GEG 2020) besteht gegenüber Käufern und Mietern eine Vorlagepflicht des Energie­ausweises für Wohngebäude und Nichtwohngebäude.

Ein Energieausweis ist ein Dokument, das die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes beschreibt. Er dient als Marktinstrument, um die Energieeffizienz eines Gebäudes für potenzielle Käufer oder Mieter transparent zu machen. Er enthält Angaben über den Energiebedarf, den Energieverbrauch und andere relevante Daten, die eine grobe Vergleichbarkeit von Gebäuden ermöglichen.

Der Inhalt des Energie­ausweises ist bundes­weit einheitlich gestaltet. Beim DIBT (Deutsches Institut für Bautechnik) wird der Energie­ausweis registriert und kann behördlich kontrolliert werden.

Ein Verbrauchsausweis ist eine Form des Energieausweises, der den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes über einen bestimmten Zeitraum (in der Regel die letzten drei Jahre) dokumentiert. Er basiert auf den tatsächlich gemessenen Verbrauchsdaten und ist somit abhängig von den Heiz- und Nutzungsgewohnheiten der Bewohner. 

  • Zulässig für alle Wohngebäude mit Bauantrag ab 01.11.1977, für ältere Wohngebäude mit mindestens 5 Wohneinheiten, sowie für alle Nichtwohngebäude
  • Berechnung nach tatsächlichem Energieverbrauch von 3 aufeinanderfolgenden Jahren, dadurch entsteht jedoch eine Abhängigkeit vom Verhalten des jeweiligen Nutzers.
  • Alle Angaben und Daten werden vom Eigentümer selbst in einem Antragsformular eingetragen.
  • 10 Jahre Gültigkeit

bei vollständigen Unterlagen und Angaben zum Gebäude:

  • Wohngebäude bis 3 Wohneinheiten: 125 € + MwSt.
  • Wohngebäude ab 4 Wohneinheiten: 175 € + MwSt.
  • je Ausdruck eines Energieausweises 15€

  •  Pflicht für Mehrfamilienhäuser mit weniger als fünf Wohneinheiten, die noch nicht die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten sowie alle Neubauten.
  • Vor-Ort-Termin mit Aufnahme der bautechnischen, bauphysikalischen und heizungstechnischen Gegebenheiten.
  • Ermittlung des Energiebedarfs, unabhängig von Nutzerverhalten, Standort und Klima.
  • Objektive Vergleichbarkeit mit anderen Gebäuden.
  • Berechnung der Anlagentechnik sowie der Qualität der Gebäudehülle.
  • Grundlage für weitere energetische Berechnungen, z.B. für BEG-Förderungen und Nachweis EWärmeG.
  • 10 Jahre Gültigkeit

bei vollständigen Unterlagen über das Bestandsgebäude:

  • Ein- und Zweifamilienhaus: 575 € + MwSt.
  • Mehrfamilienhaus bis 6 Wohneinheiten: 800 € + MwSt.
  • Mehrfamilienhaus bis 10 Wohneinheiten: 1.075 € + MwSt.
  • Mehrfamilienhaus ab 11 Wohneinheiten: nach individuellem Angebot
  • je Ausdruck eines Energieausweises 15€